Wir freuen uns, Sie auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft in Mecklenburg-Vorpommern tätiger Notärzte e.V. zu begrüßen. Wir möchten allen Mitgliedern und Interessenten mit unserer Web-Seite Informationen über die AGMN und interessante Aspekte der Notfallmedizin zur Verfügung stellen
4. Referentenentwurf der Bundesregierung zur Notfallreform in Deutschland
Bewertung und Stellungnahme zum Referentenentwurf der Notfallreform:
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der vorliegende Referentenentwurf zur Notfallreform ist noch wenig ausführlich. Die Bildung von Integrierten Notfallzentren (INZ) und die Zusammenarbeit mit den KV-Ärzten wird begrüßt. Wir warnen jedoch jetzt schon vor einer derartigen Reduktion von Notaufnahmen in den Krankenhäusern. Diese dienen als Anlaufstelle für die örtlichen/lokalen Rettungsdienste und die fußläufigen Patienten ("Selbsteinweiser"). Im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern gibt es verhältnismäßig wenig Krankenhäuser, so dass sich bei weiterer Reduktion der Notaufnahmen die Anfahrtswege/Transportwege verlängern würden. Dies hat Auswirkungen auf den Rettungsdienst und Krankentransport, da die Wege noch weiter werden und die Rettungsmittel für den nächsten Notfall nicht zur Verfügung stehen könnten. Eine Amtshilfe aus benachbarten Rettungsdienstbereichen oder auch die nächste-Fahrzeug-Strategie können dazu führen, dass die gesetzlich festgelegte Hilfsfrist (RDG M-V) nicht eingehalten wird.
Eine gemeinsame Disposition der Notrufe über 112 und 116 117 sehen wir als sinnvoll an und wird zur Zeit in zwei Leitstellen als Pilotprojekt geführt. Anzumerken ist jedoch, dass es genaue Angaben zum Berufsbild Leitstellendisponent, deren Qualifikation, zu Zugangsvoraussetzungen, verpflichtenden Fortbildungen aber auch zur strukturierten Notrufabfrage geben muss.
Der Facharzt für Notfallmedizin bzw. die Forderung danach wird in der AGMN unterschiedlich bewertet: Die Innerklinische Notfallmedizin leidet unter Personalmangel. Aktuell gibt es in den Notaufnahmen das Problem, das Assistenzärzt*innen dort häufig nur als Rotationsassistenten der großen Fachabteilungen (Innere, Chirurgie, Neurologie) zeitlich befristet (in der Regel 6 Monate) in die Notaufnahme gehen. Nach ihrer Rotation sind sie dann häufig gut eingearbeitet was das Thema Notfall- und Akutmedizin angeht. Allerdings führen sie dann ihre Facharztausbildung fort. Für die Notaufnahmen bedeutet das, bei jeder Rotation erneut einen enormen Ausbildungsaufwand zu betreiben, für Kollegen die am Ende nicht in der Notfallmedizin bleiben. Würde man den Notaufnahmen die Perspektive bieten, das sie ihr eigenes Personal/Fachärzte für Notfallmedizin für die Zukunft ausbilden, heißt, wenn Notaufnahmen eigene Ärzte in Weiterbildung in der eigenen Abteilungen anstellen, könnte dies eine enorme Qualitätsverbesserung in der Patientenversorgung bedeuten.
Die angestrebte Gesetzesänderung soll zu einer verbesserten Patientenversorgung führen. Der Entwurf enthält mehrere gute Ideen, die noch weiter ausgeführt und dessen Auswirkungen (aber auch Finanzierung) den Vertretern in den Ministerien, den Krankenkassen, kommunalen Spitzenverbänden u.a. erklärt werden müssen!
Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hat in ihrer vierten Stellungnahme eine Empfehlung zur Reform der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland – Integrierte Notfallzentren und Integrierte Leitstellen herausgegeben.
AGMN-NOTFALLTAG 2022
4. Notfalltag 2021:
Anwendung einheitlicher Grundsätze für die theoretische und praktische Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern in Mecklenburg-Vorpommern und die Durchführung des Rettungsdienstes durch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in Mecklenburg-Vorpommern hier: aktuelle Version SAA 2021/2022 - mit Korrekturen vom 19.01.2022 ! |
Aufruf zur Teilnahme an der Petition:
Bundesweit verpflichtende Einführung von Unterricht in Wiederbelebung spätestens ab der 7. Klasse
17. Juli 2021: Veröffentlichung:
Bestattungsgesetz M-V novelliert
aus dem § 3 "Ärztliche Leichenschau":
"...Ein im Rettungsdienst tätiger Arzt hat sich auf die Feststellung des Todes, des Todeszeitpunktes und der äußeren Umstände zu beschränken; zur Veranlassung der Durchführung der vollständigen Leichenschau verständigt der im Rettungsdienst tätige Arzt eine Person nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 oder die Polizei. Über die Feststellung ist vom Arzt unverzüglich eine Bescheinigung auszustellen..."
80 Stunden Kurs-Weiterbildung in allgemeiner und spezieller Notfallbehandlung
14. - 20. August 2021 in der Hansestadt Rostock
Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnungen „Notfallmedizin“ bzw. „Klinische Akut- und Notfallmedizin“
gemäß Abschnitt C der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern vom 29.07.2020
P R O G R A M M und Ablaufplanung
Statement der BAND zur Änderung des NotSanG im April 2021
Die Bundesvereinigung der Notarzt-Arbeitsgemeinschaften unterstützt die Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäter/innen im Rahmen der Neuregelung des Notfallsanitätergesetzes
Vorstand der BAND e.V. neu gewählt !
Berlin, 21. April 2021
Wir gratulieren den Gewählten und wünschen viel Erfolg,
insbesondere unserer AGMN-Vorsitzenden,
die als Schatzmeisterin den neuen Vorstand verstärkt.
Gültig mit der Veröffentlichung im März 2021
AUSZUG:
Artikel 12
Änderung des Notfallsanitätergesetzes
Das Notfallsanitätergesetz vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1348), das zuletzt durch Artikel 2a des Gesetzes vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2768) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt:
„§ 2a Eigenverantwortliche Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter Bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder bis zum Beginn einer weiteren ärztlichen, auch teleärztlichen, Versorgung dürfen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter heilkundliche Maßnahmen, einschließlich heilkundlicher Maßnahmen invasiver Art, dann eigenverantwortlich durchführen, wenn
1. sie diese Maßnahmen in ihrer Ausbildung erlernt haben und beherrschen und
2. die Maßnahmen jeweils erforderlich sind, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden von der Patientin oder dem Patienten abzuwenden.“
BAND-Statement zur Ankündigung der Bundesregierung, härtere Strafen
bei Gewalt gegen Notfallversorger zu ermöglichen
Die BAND begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, präklinisch tätige Einsatzkräfte sowie medizinisches Personal in
Krankenhäusern wirksam vor gewalttätigen Übergriffen durch Patienten, Angehörige oder Dritte zu schützen und ihnen
einen besonderen Schutz der Gemeinschaft zuteil werden zu lassen... ( HIER )
Auch im Jahr 2021 wieder am 16. Oktober
Restart a Heart Day 16.10.2020
Am 16.10.2019: Landräte*in aus Mecklenburg-Vorpommern demonstrieren:
"Jeder auf der Welt kann ein Leben retten" - ein Aufruf an alle Bürger und ein Dank an alle Retter!
PRÜFEN - RUFEN - DRÜCKEN
Der Vorstand
07. September 2019 / Hansestadt Rostock
Auf der Ordentlichen Mitgliederversammlung am 07. September 2019, wurde der Vorstand neu gewählt.
Nach Verlesen des Geschäftsberichtes des Vorstandes durch den Vorsitzenden, dem Bericht des
Schatzmeisters zur Legilaturperiode und dem Bericht der Kassenprüfer, wurde der Vorstand durch die
Mitgliederversammlung entlastet.
Der Vorsitzende der AGMN, Dr. Norbert Matthes sowie der Stellvertretende Vorsitzende, Dr. Jens-Peter Keil,
kandidierten nicht wieder. Ihnen wurde für die jahrelange Team-Arbeit im Vorstand herzlich gedankt.
In der dann folgenden Wahl wurde der neue Vorstand gewählt:
Vorsitzende: Dr. med. Claudia Scheltz B.A
Stellvertretender Vorsitzender: Torsten Eck
Stellvertretende Vorsitzende: Dr. med. Andrea Amling
Schatzmeister: Dipl. med. Andreas Zeuner
Schriftführer: Dr. med. Lutz Fischer
Die Mitgliederversammung beglückwünscht die Gewählten und wünscht Erfolg für die nächsten Jahre !
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Handlungsempfehlung zur Eigensicherung für Einsatzkräfte der Katastrophenschutz- und Hilfsorganisationen
bei einem Einsatz nach einem Anschlag