AGMN NEWS

AGMN NOTFALLTAG  2022

19.03.2021

5. AGMN-Notfalltag Hörsaal Klinikum Süd Rostock 5.11.2023, 09:00  

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NOTARZT-Kurs 2022

18.03.2021

    14.08.  bis  20.08.2022   Hansestadt Rostock   zur Erlangung der Zusatzbezeichnung NOTFALLMEDIZIN     --> PROGRAMM (wird aktualisiert) Kontakt und Anmeldung: Ärztekammer Mecklenburg-VorpommernReferat FortbildungFrau S. KlimmtTelefon: 0381 – 49280 43E-Mail: fortbildung@aek-mv.de        ANMELDUNG:   über die Ärztekammer M-V ! (siehe unter TERMINE) Kurs zur Erlangung der...

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Homepage handmade

18.03.2021

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20. Notärztetag in Greifswald

26.11.2012

20. Notärztetag 2012 in Greifswald

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Wir freuen uns, Sie auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft in Mecklenburg-Vorpommern tätiger Notärzte e.V. zu begrüßen. Wir möchten allen Mitgliedern und Interessenten mit unserer Web-Seite Informationen über die AGMN und interessante Aspekte der Notfallmedizin zur Verfügung stellen 

 

 

STELLUNGNAHME der AGMN

zum

4. Referentenentwurf der Bundesregierung zur Notfallreform in Deutschland

 

Bewertung und Stellungnahme zum Referentenentwurf der Notfallreform:

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Der vorliegende Referentenentwurf zur Notfallreform ist noch wenig ausführlich. Die Bildung von Integrierten Notfallzentren (INZ) und die Zusammenarbeit mit den KV-Ärzten wird begrüßt. Wir warnen jedoch jetzt schon vor einer derartigen Reduktion von Notaufnahmen in den Krankenhäusern. Diese dienen als Anlaufstelle für die örtlichen/lokalen Rettungsdienste und die fußläufigen Patienten ("Selbsteinweiser"). Im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern gibt es verhältnismäßig wenig Krankenhäuser, so dass sich bei weiterer Reduktion der Notaufnahmen die Anfahrtswege/Transportwege verlängern würden. Dies hat Auswirkungen auf den Rettungsdienst und Krankentransport, da die Wege noch weiter werden und die Rettungsmittel für den nächsten Notfall nicht zur Verfügung stehen könnten. Eine Amtshilfe aus benachbarten Rettungsdienstbereichen oder auch die nächste-Fahrzeug-Strategie können dazu führen, dass die gesetzlich festgelegte Hilfsfrist (RDG M-V) nicht eingehalten wird.

Eine gemeinsame Disposition der Notrufe über 112 und 116 117 sehen wir als sinnvoll an und wird zur Zeit in zwei Leitstellen als Pilotprojekt geführt. Anzumerken ist jedoch, dass es genaue Angaben zum Berufsbild Leitstellendisponent, deren Qualifikation, zu Zugangsvoraussetzungen, verpflichtenden Fortbildungen aber auch zur strukturierten Notrufabfrage geben muss.

Der Facharzt für Notfallmedizin bzw. die Forderung danach wird in der AGMN unterschiedlich bewertet: Die Innerklinische Notfallmedizin leidet unter Personalmangel. Aktuell gibt es in den Notaufnahmen das Problem, das Assistenzärzt*innen dort häufig nur als Rotationsassistenten der großen Fachabteilungen (Innere, Chirurgie, Neurologie) zeitlich befristet (in der Regel 6 Monate) in die Notaufnahme gehen. Nach ihrer Rotation sind sie dann häufig gut eingearbeitet was das Thema Notfall- und Akutmedizin angeht. Allerdings führen sie dann ihre Facharztausbildung fort. Für die Notaufnahmen bedeutet das, bei jeder Rotation erneut einen enormen Ausbildungsaufwand zu betreiben, für Kollegen die am Ende nicht in der Notfallmedizin bleiben. Würde man den Notaufnahmen die Perspektive bieten, das sie ihr eigenes Personal/Fachärzte für Notfallmedizin für die Zukunft ausbilden, heißt, wenn Notaufnahmen eigene Ärzte in Weiterbildung in der eigenen Abteilungen anstellen, könnte dies eine enorme Qualitätsverbesserung in der Patientenversorgung bedeuten.

Die angestrebte Gesetzesänderung soll zu einer verbesserten Patientenversorgung führen. Der Entwurf enthält mehrere gute Ideen, die noch weiter ausgeführt und dessen Auswirkungen (aber auch Finanzierung) den Vertretern in den Ministerien, den Krankenkassen, kommunalen Spitzenverbänden u.a. erklärt werden müssen!

 

Stellungnahme der BAND

Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hat in ihrer vierten Stellungnahme eine Empfehlung zur Reform der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland – Integrierte Notfallzentren und Integrierte Leitstellen herausgegeben.

 

 

 

AGMN-Notfalltag in Rostock

Bericht und Impressionen

 

AGMN-NOTFALLTAG 2022

 

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4. Notfalltag  2021:

Grußwort H. Glawe 

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  SAA & BPR 2021/2022 M-V

Anwendung einheitlicher Grundsätze für die theoretische und praktische Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern in Mecklenburg-Vorpommern und die Durchführung des Rettungsdienstes durch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in Mecklenburg-Vorpommern

hier: aktuelle Version SAA 2021/2022 - mit Korrekturen vom 19.01.2022 !

 

Aufruf zur Teilnahme an der Petition:

Bundesweit verpflichtende Einführung von Unterricht in Wiederbelebung spätestens ab der 7. Klasse

 

  

17. Juli 2021:  Veröffentlichung:

Bestattungsgesetz M-V novelliert 

aus dem § 3 "Ärztliche Leichenschau":

"...Ein im Rettungsdienst tätiger Arzt hat sich auf die Feststellung des Todes, des Todeszeitpunktes und der äußeren Umstände zu beschränken; zur Veranlassung der Durchführung der vollständigen Leichenschau verständigt der im Rettungsdienst tätige Arzt eine Person nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 oder die Polizei. Über die Feststellung ist vom Arzt unverzüglich eine Bescheinigung auszustellen..."

 

80 Stunden Kurs-Weiterbildung in allgemeiner und spezieller Notfallbehandlung

NOTARZT-KURS 2021

14. - 20.  August 2021 in der Hansestadt Rostock

Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnungen „Notfallmedizin“ bzw. „Klinische Akut- und Notfallmedizin“ 

gemäß Abschnitt C der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern vom 29.07.2020

 P R O G R A M M  und Ablaufplanung

 

  

Statement der BAND zur Änderung des NotSanG im April 2021

  

Die Bundesvereinigung der Notarzt-Arbeitsgemeinschaften unterstützt die Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch  Notfallsanitäter/innen im Rahmen der Neuregelung des Notfallsanitätergesetzes

 

Vorstand der BAND e.V. neu gewählt !

 

Berlin, 21. April 2021

 

Wir gratulieren den Gewählten und wünschen viel Erfolg,

insbesondere unserer AGMN-Vorsitzenden,

die als Schatzmeisterin den neuen Vorstand verstärkt.

 

BAND Vorstand 2021

 

 

 

 

 MTA-Reform-Gesetz 2021

Gültig mit der Veröffentlichung  im März 2021 

AUSZUG:

Artikel 12

Änderung des Notfallsanitätergesetzes

Das Notfallsanitätergesetz vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1348), das zuletzt durch Artikel 2a des Gesetzes vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2768) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt:

„§ 2a Eigenverantwortliche Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter Bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder bis zum Beginn einer weiteren ärztlichen, auch teleärztlichen, Versorgung dürfen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter heilkundliche Maßnahmen, einschließlich heilkundlicher Maßnahmen invasiver Art, dann eigenverantwortlich durchführen, wenn

1. sie diese Maßnahmen in ihrer Ausbildung erlernt haben und beherrschen und

2. die Maßnahmen jeweils erforderlich sind, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden von der Patientin oder dem Patienten abzuwenden.

 (MTA-Reform-Gesetz komplett)

  

BAND-Statement zur Ankündigung der Bundesregierung, härtere Strafen

bei Gewalt gegen Notfallversorger zu ermöglichen

Die BAND begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, präklinisch tätige Einsatzkräfte sowie medizinisches Personal in 

Krankenhäusern wirksam vor gewalttätigen Übergriffen durch Patienten, Angehörige oder Dritte zu schützen und ihnen 

 einen besonderen Schutz der Gemeinschaft zuteil werden zu lassen...  ( HIER )

 

Auch im Jahr 2021 wieder am 16. Oktober 

 

Restart a Heart Day  16.10.2020

 

Am 16.10.2019:  Landräte*in aus Mecklenburg-Vorpommern demonstrieren:

"Jeder auf der Welt kann ein Leben retten" - ein Aufruf an alle Bürger und ein Dank an alle Retter!

PRÜFEN  -  RUFEN  -  DRÜCKEN

 

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Der Vorstand                                                            

 07. September 2019 / Hansestadt Rostock 

 

Auf der Ordentlichen Mitgliederversammlung am 07. September 2019, wurde der Vorstand neu gewählt.

Nach Verlesen des Geschäftsberichtes des Vorstandes durch den Vorsitzenden, dem Bericht des 

Schatzmeisters zur Legilaturperiode und dem Bericht der Kassenprüfer, wurde der Vorstand durch die

Mitgliederversammlung entlastet.

Der Vorsitzende der AGMN, Dr. Norbert Matthes sowie der Stellvertretende Vorsitzende, Dr. Jens-Peter Keil,

kandidierten nicht wieder. Ihnen wurde für die jahrelange Team-Arbeit im Vorstand herzlich gedankt.

 

In der dann folgenden Wahl wurde der neue Vorstand gewählt:

Vorsitzende:  Dr. med. Claudia Scheltz B.A

Stellvertretender Vorsitzender: Torsten Eck

Stellvertretende Vorsitzende:  Dr. med. Andrea Amling

Schatzmeister:  Dipl. med. Andreas Zeuner

Schriftführer:  Dr. med. Lutz Fischer

 

 

Die Mitgliederversammung beglückwünscht die Gewählten und wünscht Erfolg für die nächsten Jahre !

 

AGMN Vorstand 07092019

 

 

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Handlungsempfehlung zur Eigensicherung für Einsatzkräfte der Katastrophenschutz- und Hilfsorganisationen 

bei einem Einsatz nach einem Anschlag

H E I K A T