Die AGMN e.V. ist mit der Organisation und Durchführung der Tagung beauftragt. Mit der Anmeldung zur Tagung sowie deren Bestätigung kommt ein Vertrag zwischen dem Tagungsteilnehmer und der AGMN e.V.  über die Teilnahme an der Tagung sowie an den Workshops zustande. Dieser Vertrag beruht auf den nachstehenden Allgemeinen Bedingungen

Teilnahmegebühren für o.g. Tagung sowie für die Workshops
Die Teilnahme an der  Tagung und an den Workshops ist kostenpflichtig.
Eine vorgenommene Anmeldung zur Tagung und eine vorgenommene Buchung von Workshops oder sonstigen Leistungen sind für den Teilnehmer verbindlich. Die Gebühren sind im Voraus mit der Anmeldung zu zahlen. Etwaige Bankgebühren gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.

Sichtbarkeit Ihrer personenbezogenen Daten für andere Nutzer
Mit Ihrer Anmeldung zur Tagungsteilnahme willigen Sie gleichzeitig in die dafür erforderliche Speicherung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten ein, insbesondere auch darin, dass Ihre personenbezogenen Daten für andere Teilnehmer der Tagung sichtbar werden (z.B. im Teilnehmerverzeichnis, im Verzeichnis der Vorsitzenden, Referenten, etc. der Tagung oder anderer Publikationen der Tagung). Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte, gleich aus welchem Grund, ist unzulässig, soweit dies nicht aufgrund Ihrer Tagungsteilnahme zwingend erforderlich ist.

Absage der Tagungsteilnahme
Im Falle einer Absage Ihrer Teilnahme am Tagung und an Veranstaltungen der AGMN e.V.  bis zum 30. Juli 2018 wird die Teilnahmegebühr abzüglich einer Stornogebühr/Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 % erstattet. Bei späterer Annullierung kann keine Rückzahlung erfolgen. Es besteht zudem die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, welcher die gebuchte Registrierungsgebühr übernimmt.

Ihre Absage teilen Sie bitte in jedem Fall dem Tagungsbüro schriftlich mit.

Absage der Tagungdurch den Veranstalter
Wenn die Durchführung der Tagung infolge höherer Gewalt unmöglich ist, kann die AGMN e.V. die Tagung absagen. Zu höherer Gewalt zählen behördliche Anordnungen, Streiks, innere Unruhen, Krieg oder Kriegsgefahr, drohende oder bereits erfolgte terroristische Anschläge, Epidemien, Naturkatastrophen, erhebliche Störung oder Unmöglichkeit des rechtzeitigen Transports der Teilnehmer zum Tagung oder andere Notfälle, die die Durchführung der Tagung unmöglich oder sinnlos machen.
Voraussetzung für die Absage ist, dass sich die höhere Gewalt auf die Stadt oder Region Rostock auswirkt und innerhalb von 30 Tagen vor Beginn der Tagung eintritt oder zu erwarten ist, dass das Ergebnis noch zum Zeitpunkt der Tagung nachwirken wird.
Eine Erstattung gezahlter Teilnahmegebühren erfolgt nicht. Auch besteht keine Verpflichtung der AGMN e.V., dem Teilnehmer bereits geleistete Zahlungen oder Anzahlungen an Dritte (wie z.B. Hotelbuchungen) zu erstatten.

Bild- und Tonaufnahmen
Auf der Tagung ist es dem Veranstalter, den Rundfunk- und Fernsehsendern sowie Online- und Printmedien gestattet, Bild- und Tonaufnahmen vom allgemeinen Tagungsgeschehen vorzunehmen und für ihre Berichterstattung zu nutzen. Teilnehmer der Tagung oder anderweitig beteiligte Personen willigen in die Erstellung und die Veröffentlichung der Aufnahmen zu kommunikativen Zwecken, auch in den sozialen Medien, ein.

Programmänderungen
Die AGMN e.V.  behält sich kurzfristige notwendige Programmänderungen vor.
Für ausgefallene Vorträge oder Änderungen im Programm kann keine, auch nicht anteilige Erstattung von Teilnahmegebühren erfolgen.

Verlust des Namensschildes
Bei einem Verlust des Namensschildes, das zugleich zur Teilnahme am Tagung berechtigt, ist zum Erwerb eines neuen Namensschildes die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.

Haftung der AGMN e.V.
Die AGMN e.V.  ist Veranstalter dert wissenschaftlichen Tagung. Sie haftet im Rahmen der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Haftung – ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund – beschränkt sich auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und vorsätzlichem Fehlverhalten.

Angabe zu Industriebeziehungen
Jeder Vortragende und Erstautor eines Posters ist verpflichtet, eine Erklärung über seine Beziehungen zu Industrieunternehmen abzugeben. Das gilt auch für zur Tagung eingeladene Vortragende. Jeder Vortragende wird gebeten, seine Zuhörer zu Beginn seines Vortrages über seine Beziehungen zur Industrie zu informieren.