Stellungnahme der AGMN zu einer Anfrage des Sozialausschusses im Landtag
Die Hilfsfrist ist die Zeit von der Aufschaltung des Notrufes in der Leitstelle
bis zum Eintreffen des geeigneten Rettungsmittels an einer befestigten Straße.
In einer lebensbedrohlichen Situation (Unfall, akute Blutung, Herzinfarkt, Rhythmusstörung,
Intoxikation, Atemnot) ist die Chance des Überlebens abhängig von dem Ausmaß der
Störung und der Zeit die bis zur ersten Hilfe vergeht. Das therapiefreie Intervall
begrenzt die Chancen des Notfallpatienten. Die tolerable Ischämie- bzw. Hypoxiezeit
der Organe und Organsystem liegt bei 3-5 Minuten. Eine Hilfsfrist von 10 Minuten
ist kennzeichnet den politischen Willen Notfallpatienten innerhalb von 10 Minuten
zu helfen. In dieser Zeit können x Patienten in lebensbedrohlichen Situationen Hilfe
erwarten. Bei y Patienten kommt die Hilfe aber auch in dieser Zeit zu spät. Setzt
man nun die Hilfsfrist auf 12 Minuten herauf so können x-z Patienten mit einer erfolgreichen
Hilfe rechnen, während y+z Patienten keine Chance auf Überleben haben. Eine Verlängerung
der Hilfsfrist hat also zur Folge, dass rein rechnerisch mehr Menschen prähospital
sterben werden, weil sie keine rechtzeitige Hilfe erfahren.
Wenn diese Situation politisch gewollt ist, muss das auch so vertreten werden.
Ärzte und Rettungsdienstpersonal erwarten aus medizinischer Sicht bei der Verlängerung
der Hilfsfrist von 10 auf 12 min eine Verschlechterung der notfallmedizinischen
Versorgung der Bevölkerung und lehnen dieses Ansehnen aus fachlicher Sicht ab.